Beim Kauf einer Küchenarmatur möchten Sie natürlich, dass sie lange hält und einwandfrei funktioniert. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Armatur nicht richtig funktioniert, undicht wird oder im Laufe der Zeit Mängel aufweist. In diesem Fall können Sie möglicherweise eine Garantie in Anspruch nehmen. In diesem Blog erklären wir, welche Garantiearten es für Küchenarmaturen gibt und welche Rechte Sie als Verbraucher haben.
Eine Garantie ist eine Schutzform, die Sie beim Kauf eines Produkts wie einer Küchenarmatur erhalten. Sie kann bedeuten, dass Sie Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung haben, wenn die Armatur nicht ordnungsgemäß funktioniert. Es gibt verschiedene Arten von Garantien: die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie.
In Deutschland haben Sie beim Kauf einer Küchenarmatur stets Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet, dass das Produkt das leisten muss, was man vernünftigerweise erwarten kann. Eine Küchenarmatur muss also Wasser richtig durchlassen, darf nicht undicht sein und muss benutzerfreundlich sein.
Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung hängt von der Qualität und dem Typ der Armatur ab. Es gibt keine feste Laufzeit, aber eine hochwertige Armatur sollte bei richtiger Pflege mehrere Jahre problemlos funktionieren. Wenn die Armatur kurz nach dem Kauf kaputt geht oder einen Mangel aufweist, der nicht Ihre Schuld ist (vor der Installation müssen die Wasserleitungen gründlich gespült werden, damit kein Schmutz in die Armatur gelangt), haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung.
Beispiel für gesetzliche Gewährleistung:
Wenn eine hochwertige Mischbatterie innerhalb von zwei Jahren undicht wird (bei regelmäßiger Wartung, z. B. zweimal jährlich entkalken), haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, auch wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist.
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Hersteller eine zusätzliche Garantie an. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum, z. B. zwei oder fünf Jahre. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Hersteller, die Armatur bei Material- oder Produktionsfehlern zu reparieren oder zu ersetzen.
Herstellergarantien decken häufig nur bestimmte Defekte ab und schließen Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß aus. Lesen Sie daher immer die Garantiebedingungen sorgfältig durch.
Beispiel für Herstellergarantie:
Bricht die Keramikscheibe eines Mischers innerhalb von fünf Jahren aufgrund eines Produktionsfehlers, wird das Innenleben kostenlos ersetzt. Bei Verschleiß durch mangelnde Wartung müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Kaufbeleg aufbewahren.
Zuerst den Händler kontaktieren.
Garantiezeit prüfen.
Garantiebedingungen lesen.
Undichtigkeiten: Werden meist von der Garantie abgedeckt.
Lockerer Hebel: Kann ein Fabrikationsfehler sein.
Kalkablagerungen: Gelten als normaler Verschleiß und sind meist ausgeschlossen.
Als Verbraucher haben Sie Anspruch auf gesetzliche und Herstellergarantie. Bewahren Sie Belege auf und informieren Sie sich über die Bedingungen, um Ihre Küchenarmatur sorgenfrei zu nutzen.